Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir eine Liste von Fragen zusammengestellt, die uns häufig gestellt werden, und die wir gerne beantworten. Sollten Sie andere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten?
- Im Allgemeinen sind alle Buchhaltungsunterlagen auch Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre aufzubewahren
- Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der letzte Eintrag in die jeweilige Buchhaltungsunterlage gemacht wird
Wie müssen Bewirtungsaufwendungen aufgeführt werden?
- Es sind alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber aufzuführen.
- Der Anlass der Bewirtung sollte so genau wie möglich angegeben werden, allgemeine Bezeichnungen wie z.B. „Arbeitsessen“ sind nicht ausreichend.
- Die Höhe der Bewirtungsaufwendungen sollte angemessen sein.
- Achten Sie auch bei Bewirtungsbelegen auf den korrekten Ausweis der Umsatzsteuer (siehe unter Punkt Umsatzsteuerausweis).
Welche Beträge sind als Verpflegungsmehraufwendungen im Inland anzusetzen?
- bei mindestens 8 bis 14 Std. = EURO 6,00
- bei mindestens 14 bis 24 Std. = EURO 12,00
- bei 24 Stunden = EURO 24,00
Was muss beim Umsatzsteuerausweis beachtet werden?
- Bei Kleinbetragsrechnungen bis EURO 150,00 ist der Ausweis des jeweiligen Steuersatzes ausreichend.
- Bei Rechnungen über EURO 150,00 ist die enthaltene Umsatzsteuer immer als EURO-Betrag auszuweisen.
